19. März 2021

Diese Woche gab es zwei spannende Neuerungen im Steuerbereich, welche ab 2022 wirksam werden.

Privatanteil bei Geschäftsfahrzeugen

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Somit entfällt die lästige Deklaration des Aussendienstanteils auf dem Lohnausweis.

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/medien/nsb-news_list.msg-id-82714.html

Besteuerung von Kapitalleistungen im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich steht bis jetzt im interkantonalen Vergleich bei der Besteuerung von Kapitalleistungen sehr schlecht da. Mit der beschlossenen Neuerung ab 2022 steht der Kanton Zürich bei Kapitalleistungen im Bereich zwischen 250’000 und 750’000 wieder besser da. Bei den ganz tiefen und den hohen Kapitalleistungen gibt es jedoch keine Änderung.

https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2021/03/besteuerung-von-kapitalleistungen-wird-ab-anfang-2022-reduziert.html

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